ENTWICKLUNGSRICHTPLAN GEELIG
GEBENSTORF 2021

Das Gebiet Geelig hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Das Quartier hat für die Gemeinde eine wichtige Versorgungsfunktion. Neben einer Vielzahl an Verkaufsgeschäften hat es im Geelig Gewerbe- und Wohnbauten aber auch öffentliche Bauten wie das Gemeindehaus.

Das Geelig bietet für die Gemeinde grössere innere Siedlungsreserven. Im Gebiet liegen mehrere unbebaute oder untergenutzte Flächen sowie eine Kiesgrube mit langfristigem Entwicklungspotenzial. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik, gestützt auch durch die übergeordnete Richtplanung (diese legt für das Gebiet Geelig einen kantonalen Wohnschwerpunkt (WSP fest), bietet sich die einmalige Chance, das grosse Entwicklungspotenzial des Geelig auszuschöpfen und in geeignete Bahnen zu lenken.

Der Entwicklungsrichtplan definiert, gestützt auf das städtebauliche Zielbild, die anzustrebende Entwicklung für das Gebiet Geelig. Mit dem ERP werden die Ziele für die angestrebte, quantitative und qualitative räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Freiraum mit dem Zeithorizont 2040 bzw. teilweise 2050 festgeschrieben.

Das Instrument setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Städtebauliches Zielbild und Richtplan
  • Sektorielle Zielbilder zu den einzelnen Themen aus Siedlung, Freiraum und Verkehr mit der jeweilige Erläuterung der zu erreichenden Ziele
  • Definition von Teilgebieten mit der Erläuterung der jeweils angestrebten Qualifizierung
  • Steckbriefe: Zusammenfassung nach Baubereichen der relevanten Ziele und Festsetzungen als Übersicht und Arbeitsinstrument.

Auftraggeberin:
Gemeinde Gebenstorf

In Zusammerarbeit
mit Ballmer + Partner AG
Verkehrsplanung

KARO

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Raumentwicklung