Kommunaler Entwicklungsrichtplan «Ortskerne» in Gebenstorf

2019

KARO

Als Grundlage für die Entwicklung der Ortskerne definiert der kommunale Richtplan wichtige ortsbauliche Zielsetzungen. Der Richtplan soll eine hochwertige Entwicklung unterstützen und bildet die Basis für die Realisierung und Beurteilung nachgelagerter Planungen. Er stellt für private Bauträger die gewünschte Entwicklung bildhaft dar und sensibilisiert für eine hochwertige Entwicklung.

Die Gemeinde Gebenstorf hat ein weitverzweigtes Siedlungsgebiet mit drei historischen Ortskernen. Die Charakteristiken und Eigenarten der Ortskerne als Identitätsträger sollen langfristig erhalten und gestärkt werden. Hierzu werden die Ortskerne analysiert, spezifische Zielbilder mit ausformulierten Zielen entwickelt. Basierend auf den Analysen definiert der Richtplan zusammen mit dem Zielbild die anzustrebende bauliche Entwicklung.

Parallel zum kommunalen Richtplan wurden Vorschläge ausgearbeitet, wie dessen Zielsetzungen und die Innenentwicklung über das gesamte Siedlungsgebiet in den Zonenplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung einfliessen können.

Auftraggeberin:
Gemeinde Gebenstorf

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Raumentwicklung