Entwicklungsrichtplan
Sins Arbeitszone

Sins, 2025

KARO

Die Arbeitszone Nord ist das grösste Industrie- und Gewerbegebiet von Sins und ein wichtiger Standort für die wirtschaftliche Stabilität der Region. Die hier tätigen Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und tragen entscheidend zur Prosperität der Gemeinde bei. Der Kanton Aargau stuft die Arbeitszone Nord als «wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von regionaler Bedeutung» ein, was bedeutet, dass produzierende und verarbeitende Nutzungen erhalten und weiterentwickelt werden sollen.

Der Entwicklungsrichtplan (ERP Arbeitszone) ist ein strategisches Instrument zur langfristigen räumlichen Planung der Arbeitszone Nord. Er behandelt die Themen Bauen, Mobilität und Freiraum und legt den Rahmen für die künftige Entwicklung der Unternehmen fest. Der ERP ist bewusst schematisch gehalten, um genügend Flexibilität für individuelle Projekte zu bieten, und wird nach Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Unternehmen vom Gemeinderat beschlossen und behördenverbindlich.

Bei der Umsetzung des ERP spielt eine sorgfältige Anwendung durch die Behörden eine zentrale Rolle. Private und öffentliche Bauträger werden über die Inhalte des Plans informiert und bei ihren Projekten beraten, während die Behörde prüft, ob Baugesuche den Vorgaben entsprechen. So gewährleistet der ERP, dass die Arbeitszone Nord sich gezielt weiterentwickelt, bestehende Nutzungen gestärkt werden und eine nachhaltige, wirtschaftlich stabile Entwicklung der Gemeinde Sins langfristig gesichert bleibt.

Auftraggeberin: Gemeinde Sins

In Zusammenarbeit mit KIP Siedlungsplan AG

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Raumentwicklung